Unter einer Arthroskopie („arthros“ – Gelenk und „skopien“ – betrachten) versteht man eine Spiegelung eines Gelenks mittels Kameraoptik – dem Arthroskop. Eine solche Gelenksspiegelung wird im Bedarfsfall bei Knie‑, Schulter– und Handgelenk durchgeführt. Dabei werden nur wenige Millimeter lange Schnitte an dem zu untersuchenden Gelenk gesetzt, durch welche dann eine kleine Kamera und andere Instrumente zur Untersuchung, Reparatur und Behandlung eingebracht werden kann.
Die Arthroskopie dient vor allem der Abklärung von Gelenkbeschwerden und der Untersuchung von Gelenkverletzungen. Die häufigsten Anwendungsgebiete (Indikationen) einer Arthroskopie sind:
- Verletzungen oder Veränderungen im Gelenk, die durch einen Unfall (traumatisch) entstanden sind, z.B. Knorpelschäden, Risse von Bändern, Meniscusverletzungen,…
- degenerative Gelenkveränderungen (Gelenkabnutzung), z.B. Arthrose
- entzündliche Veränderungen
Bereits im Rahmen einer Arthroskopie kann der Arzt/die Ärztin Reparaturen mit Hilfe zusätzlicher Instrumente durchführen. Diese werden meist über sehr kleine Hautschnitte in das Gelenk eingeführt.) Die Arthroskopie hat gegenüber dem offenen chirurgischen Verfahren den Vorteil, dass gesunde Gelenkstrukturen geschont werden und der Körper weniger belastet wird. Außerdem sind die Schmerzen nach dem Eingriff geringer und die Heilungszeit meist verkürzt. Mediziner bezeichnen dieses Verfahren auch als minimal-invasive Chirurgie.